
Ihr habt großartige Ideen für Kinderprojekte, aber das Budget fehlt? Dann sichert Euch die Fördermittel des 24-TAGE-Laufs für Kinderrechte von bis zu 5.000 Euro – für Sachkosten, Personal oder bereits gestartete Projekte.
Was kann gefördert werden?
Mit den Spendengeldern des 24-TAGE-Laufes für Kinderrechte werden Projekte bis zu einem Betrag von max. 5.000 Euro gefördert, die sich mit den Kinderrechten der UN-Kinderrechtskonvention beschäftigen. Grundsätzlich sind alle Kosten (Sachkosten, Personalkosten etc.) förderfähig. Das Projekt kann auch bereits begonnen worden sein.
Diese Kriterien müssen erfüllt werden:
1. Das Projekt soll in Stuttgart zur Anwendung kommen und damit Stuttgarter Kinder begünstigen.
2. Das Projekt muss sich mit einem der 10 Kinderrechte beschäftigen (siehe unten).
Bewerbungsfrist und Auswahl der Projekte
Welche Projekte unterstützt werden, entscheidet im April eine Jugendjury zusammen mit einer Fachjury. Über die Mittelverwendung sollte ein kurzer Bericht angefertigt und uns zur Verfügung gestellt werden.
Die Bewerbungsfrist endet am 20. März 2026.
Noch Fragen?
Meldet Euch einfach unter Tel. +49 (0)711-722 351 23
oder schreibt uns unter info[at]stuttgarter-kinderstiftung.de

Simone Immer
Projektkoordination Stuttgarter Kinderstiftung
simone.immer[at]stuttgarter-kinderstiftung.de
Tel. +49 (0)711 722 351 23

Frederik Merkel
FSJ
engagiert[at]stuttgarter-kinderstiftung.de
Tel. +49 (0)151 402 105 62