Mit dem 24-Tage-Lauf für Kinderrechte wollen wir auf die 10 Grundrechte der UN-Kinderrechtskonvention aufmerksam machen und Stuttgarter Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit in ihrer Arbeit fördern und unterstützen. Für Projekte, die sich einem der folgenden zehn Kinderrechte widmen, kann eine Förderung beantragt werden.
1. Recht auf Gleichheit
2. Recht auf Gesundheit
3. Recht auf Bildung
4. Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung
5. Recht, sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden und sich zu versammeln
6. Recht auf gewaltfreie Erziehung
7. Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung
8. Recht auf Schutz im Krieg und auf der Flucht
9. Recht auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein Zuhause
10. Recht auf besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung
Was kann gefördert werden?
Mit den Spendengeldern des 24-TAGE-Laufes für Kinderrechte werden Projekte bis zu einem Betrag von max. 5.000 Euro gefördert, die sich mit den Kinderrechten der UN-Kinderrechtskonvention beschäftigen. Grundsätzlich sind alle Kosten (Sachkosten, Personalkosten etc.) förderfähig. Das Projekt kann auch bereits begonnen worden sein.
Diese Kriterien müssen erfüllt werden:
1. Das Projekt soll in Stuttgart zur Anwendung kommen und damit Stuttgarter Kinder begünstigen.
2. Das Projekt muss sich mit einem der oben genannten Rechte beschäftigen.
Antragsfrist und Auswahl der Projekte
Im Mai tagt die um eine Kinderjury erweiterte Fachjury und wählt die Projekte aus, die gefördert werden sollen. Die von der Jury ausgewählten Projekte bekommen während des Laufes die Möglichkeit, sich zu präsentieren. Über die Mittelverwendung sollte ein kurzer Bericht angefertigt und uns zur Verfügung gestellt werden.
Die Antragsfrist endet am 4. April 2025.
Noch Fragen?
Meldet Euch einfach unter Tel. +49 (0)711-722 351 23
oder schreibt uns unter info[at]stuttgarter-kinderstiftung.de